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Energiewert GmbH

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Unser Mandant hat sich mittels eines partiarischen Darlehens an der Energiewert GmbH beteiligt. Die Beteiligung wurde von einem Anlagevermittler der Firma SeGo empfohlen. Dieser informierte unseren Mandanten dahingehend, dass die Energiewert GmbH in Solarenergie aus Italien investieren würde. Ausweislich des Darlehensvertrages ist der Satzungszweck der Energiewert GmbH die Aufnahme partiarischer Darlehen. Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen basierend auf alternativer Energie und Aufnahme von partiarischen Darlehen. Die Investition in Solarenergie und alternative Energie ist höchst zweifelhaft. In den uns vorliegenden Unterlagen weist rein gar nichts darauf hin, dass in alternative Energien investiert wird. Wir haben die Energiewert GmbH aufgefordert, den Nachweis über die Investition in alternative Energien zu erbringen. Ferner fällt auf, dass der Darlehensvertrag unseres Mandanten kein Einlagengeschäft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. Kreditwesengesetzes ist, denn das Darlehen wird durch die Vereinbarung eines qualifizierten Nachrangs aus dem Bereich des Einlagengeschäftes herausgenommen. Die Gelder der Anleger sind daher im Fall einer Insolvenz nicht geschützt. Darüber wurde unser Mandant nicht aufgeklärt. Da sowohl Satzungszweck als auch Unternehmensgegenstand u.a. die Aufnahme partiarischer Darlehen ist, besteht der Verdacht, dass die den Anlegern zugesicherten Zinsen nur durch ständige Aufnahme von weiteren partiarischen Darlehensnehmern erwirtschaftet werden können. Es besteht der Verdacht eines typischen Schneeballsystems, das im Übrigen nach ständiger Rechtsprechung des BGH sittenwidrig ist. Wir haben den Darlehensvertrag außerordentlich gekündigt und die Energiewert GmbH zur Rückzahlung des Darlehens aufgefordert.

Für weitere Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt Martin zur Verfügung.

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