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Shedlin Asset Value GmbH

Shedlin Asset Value GmbH - Nachrangdarlehen

  Die Shedlin Asset Value GmbH sammelt Investitionskapital von Privatanlegern über sog. Nachrangdarlehen und bietet im Gegenzug bei einer Laufzeit von 1 Jahr einen Festzins in Höhe von 4,25 % p.a. ("Basic"), bei einer Laufzeit von 3 Jahren einen Festzins in Höhe von 4,75 ("Klassik") und bei einer Laufzeit von 5 Jahren einen Festzins in Höhe von 5,25 ("Premium").  Im Falle unserer Mandantschaft handelt es sich konkret um eine Laufzeit von einem Jahr bis 31.12.2014. Vermittelt wurde das Nachrangdarlehen als ein Ersatz zu klassischen Tages- und Festgeldanlagen und als "nachhaltige und sachwertbesicherte, festverzinsliche Geldanlage", bei der keine Kauf- oder Verkaufsgebühren und keine laufenden Kosten entstehen. Darüber hinaus wurde die Geldanlage der Shedlin Asset Value GmbH mit Flexibilität (monatliche oder jährliche Zinszahlung, vorzeitig kündbar), Nachhaltigkeit (Förderung von erneuerbaren Energien) und Solidität (staatlich garantierte Einnahmen) beworben. Die Shedlin Asset Value GmbH wurde aufgefordert, das Darlehen und die Zinsen auszuzahlen, eine Reaktion erfolgte bislang jedoch nicht. Stattdessen meldete sich die Shedlin Capital AG schriftlich und teilte mit, dass Auszahlungen nur erfolgen können, wenn es die Liquidität der Gesellschaft erlaube und eine Insolvenzlage dadurch nicht herbeigeführt werde; die Gesellschaft (Shedlin Asset Value GmbH) habe sämtliche Zahlungen auf fällige nachrangige Darlehensverpflichtugen (Zins- und Tilgung) mit dem Beginn des vergangenen Jahres eingestellt; die Lage sei unverändert; die eingeworbenen Gelder seien - wohl überwiegend im Ausland - investiert, die Rückläufe aus diesen Investitionen seien durch die Schuldner jedoch bis heute nicht geleistet; die Lage der Shedlin Asset Value GmbH sei schwierig -  es bestehe ein unmittelbares Insolvenzrisiko; hinsichtlich der durch die Anleger investierten Gelder könne die Shedlin Capital AG keine fundierten Auskünfte geben, Tatsache sei jedoch, dass die seit einem Jahr unveränderte Situation und die bestehende Intransparenz befürchten lasse, dass ein Forderungsausfallrisiko wahrscheinlich sei.

Über das Vermögen der Shedlin Capital AG ist am 01.05.2015 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet, vier Tage später mangels Masse wieder eingestellt. Auswirkungen auf die einzelnen Fonds der Shedlin Capital AG soll es nicht geben, denn diese sind eigene Gesellschaften, nicht selten allerdings sind nach der Pleite des Emissionshausens auch die dazu gehörigen Fonds in die Insolvenz geraten.

Update 20.11.2017

Nachdem RA Martin für einen Mandanten Klage gegen die Shedlin Asset Value GmbH beim Amtsgericht Nürnberg eingereicht hatte, wurde diese nun mit Urteil vom 08.11.2017 zur Zahlung des Nachrangdarlehens an den Anleger (Mandant) verurteilt. Das Gericht ist der Ansicht, dass soweit in den Nachrangdarlehensbedingungen eine sogenannte Durchsetzungssperre bzw. ein qualifizierter Rangrücktritt vereinbart wurde, dieser gem. § 305 c Abs. 1 BGB als sogenannte überraschende Klausel unwirksam ist; darüber hinaus sei - so das AG Nürnberg - der qualifizierte Rangrücktritt auch gem. § 307 Abs. 1 S. 1 BGb unwirksam. Das Urteil ist rechtskräftig.

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