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DS Wohnbau GmbH / FZN GmbH

Wir vertreten den Käufer einer denkmalgeschützten Immobilie, die von der Bauträgerfirma DS Wohnbau GmbH aus Öhringen verkauft wurde.

Der Verkauf erfolgte aufgrund der Vermittlertätigkeit der Firma FZN GmbH aus Schwabach/Nürnberg. Die Immobilie wurde als Steuersparmodell und Renditeobjekt verkauft. Wir sind der Auffassung, dass unser Mandant über die Auswirkungen des Geschäftsabschlusses, insbesondere über die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Bewirtschaftung der Wohnung stehenden Aufwendungen nicht richtig und vollständig durch die Mitarbeiter der Firma FZN GmbH informiert wurde. Dies muss sich der Verkäufer als Auftraggeber des Vertriebs bzw. der Vermittlerfirma zurechnen lassen. Wir haben die DS Wohnbau GmbH zur Schadloshaltung unseres Mandanten und zur Rückabwicklung des Wohnungskaufvertrages aufgefordert.

 

Der Fall ist zwischenzeitlich im Einvernehmen der Parteien beendet worden (Stand 10.05.2011).

Für weitere Informationen steht Ihnen Rechtsanwalt Martin gerne zur Verfügung.

 

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