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Falle 8 (Besichtigung)

Sie wollen die zu erwerbende Wohnung besichtigen, doch der Vermittler sagt Ihnen, dass dies gerade nicht möglich sei, weil z. B. ein Termin mit dem Mieter nicht vereinbart werden konnte. Dadurch soll Ihnen der tatsächliche Zustand der Wohnung verheimlicht werden. Oft befinden sich Wohnungen in einem desolaten Zustand und sind nicht einmal vermietet. Das liegt auch an der schlechten Wohnlage. Sie sollten daher darauf bestehen, die Wohnung vor Erwerb besichtigt zu haben.

 

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