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Falle 9 (verbindliches Kaufvertragsangebot)

Selbst wenn der Vermittler behauptet, dass die Wohnung notariell „reserviert“ werden müsse (siehe Falle 6), handelt es sich um ein z. B. für einen Zeitraum von vier Wochen verbindliches Kaufangebot, d.h. unwiderruflich. Der Widerruf kann erst nach Ablauf der vier Wochen erklärt werden, wenn bis dahin der Verkäufer das Angebot nicht angenommen hat. Der Verkäufer wird aber das Angebot innerhalb der vierwöchigen Frist annehmen. Aufgrund dieser Vertragskonstruktion geben Sie die Entscheidung über das Zustandekommen des Kaufvertrages vollständig aus der Hand ! Haben Sie bereits ein solches Kaufangebot abgegeben, so ist es zwar vier Wochen lang unwiderruflich, Sie können aber die auf das Angebot gerichtete Willenserklärung z. B. wegen arglistiger Täuschung mit der Folge anfechten, dass Ihre Erklärung als von Anfang an nichtig anzusehen ist (Voraussetzung ist, dass Sie tatsächlich arglistig getäuscht wurden und dies ggf. – also im Rechtsstreit - nachweisen können).

 

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