BGH vom 27.10.2009, XI ZR 337/08
Empfiehlt der Anlageberater eine Kapitalanlage (hier: Immobilienfonds) auf Grundlage einer optimistischen Entwicklungserwartung, so ist dies keine fehlerhafte Anlageberatung, wenn die diese Erwartung stützenden Tatsachen sorgfältig ermittelt sind und die darauf gestützte Prognose der künftigen Entwicklung aus damaliger Sicht vertretbar ist.
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