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Recht bekommen! 0911/2358686

Falle 5 (Verkehrswert)

Sie sollten vor jedem Immobilienerwerb durch eigene Recherche (ggf. durch Einholung eines Verkehrswertgutachtens) ermitteln, ob der Kaufpreis im Verhältnis zum Wert der Immobilie gerechtfertigt ist. Ein auf Rückabwicklung gerichteter Schadenersatzanspruch ist jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann gegeben, wenn der Kaufpreis knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Immobilie (BGH v. 19.01.2001 V ZR 437/99). Dieser Rückabwicklungsanspruch ist aber dann wertlos, wenn die Verkäufergesellschaft insolvent ist. Als Alternativlösung kommt eine Haftung der finanzierenden Bank in Betracht, die bei Vorliegen einer sittenwidrigen Kaufpreisüberhöhung dem Anleger zum Schadenersatz verpflichtet ist, soweit sie von dieser Kenntnis hatte oder haben musste (Grundsatzentscheidung des BGH v. 20.01.2004, XI ZR 460/03)

Öffnungszeiten

Wir sind von Mo. - Fr. von 10:00 - 18:00 in unseren Kanzleiräumen in der Hans-Vogel-Str. 16, 90765 Fürth für Sie da.
Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 0911/235 86 86.

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