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Recht bekommen! 0911/2358686

Falle 9 (verbindliches Kaufangebot)

Selbst wenn der Vermittler behauptet, dass die Wohnung notariell „reserviert“ werden müsse (siehe Falle 6), handelt es sich um ein z. B. für einen Zeitraum von vier Wochen verbindliches Kaufangebot, d.h. unwiderruflich. Der Widerruf kann erst nach Ablauf der vier Wochen erklärt werden, wenn bis dahin der Verkäufer das Angebot nicht angenommen hat. Der Verkäufer wird aber das Angebot innerhalb der vierwöchigen Frist annehmen. Aufgrund dieser Vertragskonstruktion geben Sie die Entscheidung über das Zustandekommen des Kaufvertrages vollständig aus der Hand ! Haben Sie bereits ein solches Kaufangebot abgegeben, so ist es zwar vier Wochen lang unwiderruflich, Sie können aber die auf das Angebot gerichtete Willenserklärung z. B. wegen arglistiger Täuschung mit der Folge anfechten, dass Ihre Erklärung als von Anfang an nichtig anzusehen ist (Voraussetzung ist, dass Sie tatsächlich arglistig getäuscht wurden und dies ggf. – also im Rechtsstreit - nachweisen können).

Öffnungszeiten

Wir sind von Mo. - Fr. von 10:00 - 18:00 in unseren Kanzleiräumen in der Hans-Vogel-Str. 16, 90765 Fürth für Sie da.
Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 0911/235 86 86.

Gerne können Sie uns auch vorab per E-Mail Ihr Anliegen schildern.