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Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG

Wir vertreten die rechtlichen Interessen eines Anlegers, der sich als atypisch stiller Gesellschafter an der Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG beteiligt hat. Vermittelt wurde die Beteiligung durch die Firma Plan-Concept Vermögensmanagement GmbH. Wir sind der Auffassung, dass unser Mandant nicht hinreichend und vollständig über die mit dieser Kapitalanlage verbundenen spezifischen Risiken wie Nachschusspflicht und Totalverlustrisiko von dem Mitarbeiter der Firma Plan-Concept Vermögensmanagement GmbH aufgeklärt wurde. Ferner sind wir der Auffassung, dass die im Beteiligungsvertrag enthaltene Widerrufsbelehrung unwirksam ist, so dass das Widerrufsrecht nach § 355 Abs. 3 S. 3 BGB nicht erlischt und der Vertrag noch heute widerrufen werden kann. Wir haben den Beteiligungsvertrag fristlos gekündigt und die Rückzahlung der bislang eingezahlten Gelder gefordert.

Für weitere Informationen steht Ihnen Rechtsanwalt Martin zur Verfügung.

 

 

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