Home
Verzinsliche Wertpapiere
Geschrieben von: Administrator   
Donnerstag, den 25. März 2010 um 14:38 Uhr

Verzinsliche Wertpapiere (z. B. Schuldverschreibungen, Anleihen, Genussscheine)

Die Probleme im Zusammenhang mit dieser Anlageform bestehen darin, dass der Anleger in vielen Fällen nicht über das Insolvenzrisiko des emittierenden Unternehmens aufgeklärt wird, so dass dann die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals nicht mehr möglich wäre. Bei Genussscheinen sollte der Anleger zusätzlich darüber informiert werden, dass die Zinszahlung nicht fest, sondern vom jeweiligen Unternehmensgewinn abhängig ist und ein Totalverlust – beschränkt auf die Höhe des eingesetzten Kapitals – vereinbart werden kann. Bei dieser Anlageform überlässt der Anleger einem Unternehmen Geld und bekommt dafür eine Urkunde, in der ein Genussrecht verbrieft ist. Als Gegenleistung erhält der Anleger jährlich eine Zinszahlung und am Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit das eingesetzte Kapital zurück. Ein wesentlicher Unterschied zur Aktie ist, dass der Inhaber eines Genussscheins kein Stimmrecht hat.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 25. März 2010 um 15:22 Uhr
 

Vorsicht Falle!

image Die Steuerbegünstige Immobilie als Falle für den Verbraucher. Mehr lesen...

Kick-Back Zahlungen

imageOffenlegunspflicht bei Rückvergütungen.                         Mehr lesen...

Recht bekommen!

0911/2358686

Kontakt

Immobilien Fragebogen

Besonderer Service für Immobilienanleger: Nutzen Sie den Immobilien Fragebogen für einenn Kurzcheck ! Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Fragebogen

Kanzlei Flyer

Die 13 häufigsten Fallen der "Anlügeberater"

Download

Aktuelles

OLG Oldenburg 10.03.2011, 8 U 53/10 u.a.

Arglistige Täuschung des Immobilienkäufers durch den Vermittler über die zu zahlende Vermittlungsprovision und Bankenhaftung

Mehr...
 

Hinweis

Warnliste von dubiosen Geldanlagen.

Who's Online

Wir haben 1 Gast online