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Opalenburg SafeInvest KG verliert vor dem OLG München

Es wurde bereits darüber berichtet, dass das LG München I (3. Kammer) der Klage eines Mandanten der Rechtsanwaltskanzlei Martin stattgegeben und festgestellt hat, dass seine Beteiligung an der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SaveInvest KG aufgrund der wirksamen außerordentlichen Kündigung, die von RA Martin erklärt wurde, beendet ist.

Ferner verurteilte das LG München I die Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SaveInvest KG zur Erstellung der Auseinandersetzungsbilanz zum Zeitpunkt des Ausscheidens (Zugang der Kündigung).

Das OLG München bestätigte mit Urteil vom 26.07.2018 die Rechtsprechung der 3. Kammer des LG München I und wies in diesem Umfang die Berufung der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SaveInvest KG zurück. Dem Kläger (Anleger) wurden, so das OLG München, aufklärungspflichtige Tatsachen (Risiken) vorenthalten, was kausal für die Anlageentscheidung des Anlegers wurde. 

Die Kausalität des Beratungsdefizits wird für die Anlageentscheidung vermutet; die Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG konnte diese Kausalitätsvermutung nicht widerlegen. Eine Verwirkung des Kündigungsrechts wurde vom OLG München abgelehnt, da es sowohl am Zeitmoment als auch am Umstandsmoment fehle. Dem Kläger (Anleger) ist daher nicht mehr zuzumuten, bis zum Eintritt einer ordentlichen Kündigungsmöglichkeit in der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG zu bleiben. Durch die Kündigung wird die Gesellschafterstellung des Anlegers beendet.

Die Revision wurde nicht zugelassen.

Das Urteil des LG München ist mittlerweile rechtskräftig (Stand Mai 2020).

Für weitere Details steht Ihnen RA Martin zur Verfügung.

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