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Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG wird erneut vom LG München I (3. Kammer) verurteilt. Das Gericht hat festgestellt, dass ein Mandant der Kanzlei Martin durch Verwendung von fehlerhaften Kapitalmarktinformationen im Prospekt der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG zum Gesellschaftsbeitritt bestimmt wurde. Daher sei die außerordentliche Kündigung des Vertrages, die zuvor außergerichtlich durch RA Martin erklärt wurde, wirksam. Der Anleger müsse seit der Kündigung des Vertrages keine weiteren Zahlungen an Opalenburg leisten. Das Urteil ist rechtskräftig.
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