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MD München-Dornach Fonds GmbH & Co. KG: Fehlerhafte Auseinandersetzungsbilanz

MD München-Dornach Fonds (ehemals SHB Altersvorsorgefonds)

Aktuell werden Anleger der MD Dornach Fonds von einer Anwaltskanzlei kontaktiert und schriftlich aufgefordert, eine angeblich negative Auseinandersetzungsbilanz auszugleichen. Es wird zu einen ein Angebot unterbreitet, wonach die Fondsgesellschaft auf einen kleinen Teil der Forderung verzichtet und zum anderen wird auch eine ratenweise Abbezahlung der angeblichen Schuld angeboten. Meiner Mandantin wurde eine Auseinandersetzungsbilanz vorgelegt, die nach Abzug der Rückstellungen und Verbindlichkeiten positiv ist, d. h. die Fondsgesellschaft müsste meiner Mandantin Einlagen auszahlen. Allerdings nimmt die Fondsgesellschaft in der Folge einen Abzug der noch ausstehenden Einlagen (obwohl die Beteiligung beendet ist) und kommt so zu einem hohen negativen Endergebnis. Dabei beruft sich die Fondsgesellschaft auf § 28 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages. Das ist aber falsch, denn nicht eingezahlte Kapitalanteile bzw. ausstehende Einlagen sind nur dann vom positiven Auseinandersetzungsguthaben in Abzug zu bringen, sofern sie bis zum Ausscheiden des Anlegers vertragswidrig nicht geleistet worden sind, was aber dem Fall meiner Mandantin nicht zutrifft. Ich rate daher dringend davon ab, Zahlungen auf eine angeblich negative Bilanz zu leisten. Lassen Sie vielmehr die Unterlagen und vor allem die Auseinandersetzungsbilanz von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt überprüfen. In dem von mir betreuten Fall ist die Auseinandersetzungsbilanz sogar positiv, so dass dem Anleger ein, wenn auch relativ geringes Auseinandersetzungsguthaben zusteht, das mittlerweile gerichtlich geltend gemacht und eingeklagt wurde.

 

Update Mai 2022

Die Klage der Fondsgesellschaft MD München-Dornach Fonds GmbH & Co. KG gegen meine Mandantschaft wurde mit Urteil des LG München I vom 23.05.2022 vollumfänglich abgewiesen. Der von meiner Mandantschaft erhobenen Widerklage wurde vollumfänglich stattgegeben. Das Gericht hat festgestellt, dass die von der Fondsgesellschaft erstellte negative Auseinandersetzungsbilanz fehlerhaft ist. Die ausstehenden Einlagen sind hier nicht in die Bilanz einzustellen, so dass die Bilanz tatsächlich zugunsten meiner Mandantschaft positiv ist und ein Guthaben i. H. v. € 1.240,00 ausweist. Das Gericht hat die Fondsgesellschaft daher verurteilt, dieses Guthaben an meine Mandantschaft auszuzahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Für Fragen und eine kostenfreie Ersteinschätzung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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