LeaseTrend AG - zweifelhafte Forderungen
Lease Trend AG
Aktuell werden atypisch stille Gesellschafter der LeaseTrend AG von einer Anwaltskanzlei aufgefordert, angebliche Negativkonten auszugleichen. Zuvor wurden die Beteiligungen der Anleger ordentlich gekündigt. Die Beteiligung unseres Mandanten wurden zum 31.12.2020 gekündigt. Dieser wird nun aufgefordert Nachschüsse i. H. v. über € 21.000,00 zu leisten. Eine Auseinandersetzungsbilanz wurde allerdings bislang nicht vorgelegt. Allerdings ergibt sich bereits aus den Kontoauszügen zu den Verträgen meines Mandanten, dass die vorgetragene Forderung fehlerhaft ist. Fragwürdig ist auch, dass die Fondsgesellschaft ein Angebot vorlegt, wonach die ursprüngliche Forderung um 25 % gekürzt wird, wenn bis zu einem bestimmen Termin die entsprechende Zahlung erfolgt.
Anleger sollten keinesfalls solche Angebote der Fondsgesellschaft annehmen, sondern vielmehr die Forderung der LeaseTrend AG anwaltlich prüfen lassen.
Die Ersteinschätzung der Unterlagen erfolgt hier umgehend und kostenfrei.
Zu LeaseTrend AG:
Die LeaseTrend AG wurde 1998 in München gegründet. 2000 erfolgte die Sitzverlegung nach Hamburg. Privatanleger konnten sich in der Platzierungsphase als atypisch stille Gesellschafter an der LeaseTrend AG beteiligen. Die Mindestlaufzeit beträgt 10 - 15 Jahre. An den Gewinnen bzw. Verlusten nehmen die atypisch stillen Gesellschafter grundsätzlich entsprechend ihrer eingezahlten Kapitalanlage teil. Der atypisch stille Gesellschafter erhält beim Ausscheiden grundsätzlich eine Abfindung (Auseinandersetzungsbilanz). Dieser Betrag besteht aus dem anteiligen Auseinandersetzungswert (Teilhabe an Vermögen und stillen Reserven) und dem auf den Auseinandersetzungsstichtag ermittelten Saldo seines Kapitalkontos vor Berücksichtigung des anteiligen Auseinandersetzungswertes.
Gegenstand des Unternehmens - LeaseTrend AG
Gegenstand des Unternehmens sind Leasingverträge aller Art, insbesondere der An- und Verkauf von Wirtschaftsgütern aller Art, die der gewerblichen, industriellen oder privaten Nutzung dienen, sowie deren Vermietung an Dritte, die Finanzierung dieser oder artverwandter Geschäfte, die Durchführung von Beratungs- und Verwaltungstätigkeiten für Leasinggeschäfte sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, ausgenommen solche, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz bedürfen.