Verzinsliche Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapiere (z. B. Schuldverschreibungen, Anleihen, Genussscheine)
Die Probleme im Zusammenhang mit dieser Anlageform bestehen darin, dass der Anleger in vielen Fällen nicht über das Insolvenzrisiko des emittierenden Unternehmens aufgeklärt wird, so dass dann die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals nicht mehr möglich wäre. Bei Genussscheinen sollte der Anleger zusätzlich darüber informiert werden, dass die Zinszahlung nicht fest, sondern vom jeweiligen Unternehmensgewinn abhängig ist und ein Totalverlust – beschränkt auf die Höhe des eingesetzten Kapitals – vereinbart werden kann. Bei dieser Anlageform überlässt der Anleger einem Unternehmen Geld und bekommt dafür eine Urkunde, in der ein Genussrecht verbrieft ist. Als Gegenleistung erhält der Anleger jährlich eine Zinszahlung und am Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit das eingesetzte Kapital zurück. Ein wesentlicher Unterschied zur Aktie ist, dass der Inhaber eines Genussscheins kein Stimmrecht hat.