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Aktuelles von Kanzlei Martin

RWB

26. Januar 2008

Private Equity als Erfolgskonzept auch für den Kleinanleger ?

Eine Neubewertung der Chancen und Risiken nach der Finanzkrise.

Aufklärung erfahrener Anleger

26. Januar 2008

OLG Frankfurt - U. v. 08.12.2010, Aktenzeichen: 19 U 22/10

Auch ein sehr erfahrenen Anleger mit eigenem Entscheidungsverhalten, der im Hinblick auf die hohe steuerliche Abschreibung und eine möglichst hohe Rendite auch bereit war, Risiken in Kauf zu nehmen, ist aufzuklären.

Darlehensvertrag und Restschuldversicherung können verbundene Geschäfte i.S.d. § 358 Abs. 3 BGB sein

26. Januar 2008

BGH 15.12.2009, XI ZR 45/09

Ein Verbraucherdarlehensvertrag und ein für diesen abgeschlossener Restschuldversicherungsvertrag können verbundene Geschäfte i.S.d. § 358 Abs. 3 BGB bilden, weil und wenn das Darlehen teilweise der Finanzierung der Restschuldversicherung dient und beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden.

Anlageprodukte

26. Januar 2008

BGH vom 05.11.2009, III ZR 302/08

Anlageberater müssen die Wirtschaftspresse zeitnah auf Veröffentlichungen hinsichtlich der von ihnen vertriebenen Anlageprodukte durchsehen.

Schadensersatzklage gegen schweizerischen Vermögensverwalter kann in Deutschland geltend gemacht werden

26. Januar 2008

BGH 5.10.2010, VI ZR 159/09

Mit der insbesondere auf § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 32 KWG gestützten Klage verlangt der in Deutschland wohnende Kläger Schadenersatz aufgrund eines fehlgeschlagenen Vermögensverwaltungsvertrages mit einem in der Schweiz ansässigen Vermögensverwalter.

Zur Pflicht zur Aufklärung über Rückvergütungen bei einer Anlageberatung unabhängig vom Zahlungsfluss

26. Januar 2008

OLG Stuttgart Urteil vom 30.11.2010, 6 U 2/10

Ein Anleger (Kläger), der nach Gesprächen mit einem Kundenberater der Beklagten eine Treuhandbeteiligung zeichnet, hat einen Anspruch auf Rückabwicklung der Kapitalanlage gegen die Beklagte, wenn diese für den Vertrieb der Kapitalanlage eine Provision i. H. v. 8,25 bis 8,72 Prozent der Zeichnungssumme erhält und hierüber zwischen dem Anleger und dem Kundenberater nicht gesprochen wurde.