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Verbraucherschutz

Sucht man im Duden* nach dem Begriff Verbraucherschutz, so findet man dort folgende Definition:

Die Gesamtheit der rechtlichen Vorschriften, die den Verbraucher vor Benachteiligungen im Wirtschaftsleben schützen und seine rechtliche Stellung stärken sollen. Die Gesetze und Vorschriften können unterschieden werden in solche, die eine korrekte und möglichst umfassende Information des Verbrauchers als Grundlage seiner Kaufentscheidungen sichern (z.B. Lebensmittelkennzeichnungsverordnung, Preisangabenverordnung), solche, die der Sicherheit und der Gesundheit der Verbraucher dienen (z.B. neben dem Lebensmittel- auch das Arzneimittelrecht sowie die Produkthaftung und das Produktsicherheitsgesetz), und solche, die dem einzelnen Verbraucher in bestimmten Rechtsgeschäften besonderen Schutz gewähren sollen. Dazu gehören neben dem Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen die im Verbraucherkreditgesetz und anderen Vorschriften (z.B. über den Reisevertrag) enthaltenen Bestimmungen über das Recht des Käufers auf Rücktritt vom Vertrag bzw. Widerruf.

Auch der Kapitalanleger (Privatanleger), also derjenige, der Geld in Kapitalmarktprodukte investiert, ist Verbraucher. Er verfügt oft über keine oder nicht ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand, um seine Anlageentscheidung zu treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können, so dass er daher z.B. durch die neue Markets in Financial Instruments Directive (MiFID) -Gesetzgebung oder durch die aktuelle** Änderung des WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) besonders zu schützen ist. Zu schützen ist er insbesondere vor riskanten, für ihn nicht geeigneten und seinen Anlagezielen nicht entsprechenden Anlageprodukte, vor unlauteren Vertriebsmethoden (z.B. cold-calls), vor unlauteren Geschäftsbedingungen und vor überhöhten Preisen. In der heutigen Konsumgesellschaft steigt die Nachfrage nach Waren und Dienstleistungen, der Anbietermarkt wird dadurch überschwemmt. Durch die zunehmende Freizügigkeit im Waren- und Personenverkehr und durch die zunehmende weltweite Verflechtung im wirtschaftlichen Sektor, lässt sich das Angebot an Waren und Dienstleistungen oft nicht mehr überschauen. Der Verbraucher ist dann oft nicht mehr in der Lage, die zahlreichen Angebote bezüglich Qualität, Preis und sonstiger Konditionen zu vergleichen. Werbung hat längst nicht mehr Aufklärungscharakter. Gleichzeitig entwickeln Anbieter immer wieder neue und oft höchst fragwürdige Verkaufs- und Werbemethoden.

Präventiver Verbraucherschutz („Vorbeugen ist besser als heilen“) bedeutet, dass schon im Vorfeld darauf geachtet wird, mögliche Gefahren für die wirtschaftlichen Belange der Verbraucherinnen und Verbraucher zu vermeiden. Grundlage eines gut funktionierenden Verbraucherschutzes ist die Bildung und Information der Verbraucher, die einen möglichst unverzüglichen Zugang zu Informationen erhalten müssen. Auch sollen die Gebühren für die Informationsbeschaffung möglichst niedrig gehalten werden, damit alle gesellschaftlichen Gruppen sich das Beratungs- und Informationsangebot leisten können. Hier geht die unabhängige Information und Beratung der Verbraucherzentralen mit gutem Beispiel voran, die öffentliche Hand muss allerdings dafür sorgen, dass die Förderung der Verbraucherzentralen in Zeiten defizitärer Haushalte zumindest nicht abnimmt, denn die Vielfalt und Komplexität der Themen steigt jedenfalls stetig.

* Duden Wirtschaft von A bis Z. Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 2. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2004. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2004.

**31.07.2009

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