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Zur Wirksamkeit von Zinsanpassungsklauseln im Kontokorrentkredit

OLG Stuttgart 21.5.2013, 9 U 75/11

Eine von einer Bank bei einem Kontokorrentkredit verwendete Zinsanpassungsklausel, mit der sie ihre Pflicht verletzt, den Zinssatz in dem Maße zu senken, in dem der bei Vertragsschluss als Bezugsgröße heranzuziehende Zinssatz auf dem Geldmarkt (hier: Dreimonats-EURIBOR) sinkt, ist unwirksam.

Dies gilt insbes. dann, wenn die Pflicht zur Zinssenkung nicht ausreichend klar und verbindlich geregelt ist und so zum Nachteil des Kunden Abweichungen im Ermessen der Bank zugelassen hat.

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