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Recht bekommen! 0911/2358686

Kapitalanlagerecht - Grauer Kapitalmarkt

Der Graue Kapitalmarkt beinhaltet Angebote von Kapitalmarktprodukten, die nicht über die Bank oder die Börse gehandelt werden und keiner staatlichen Kontrolle unterliegen.

Beispiele hierfür sind Investitionen in Denkmalschutz, Beteiligungen an Immobilienfonds, Private Equity Beteiligungen, Stille Beteiligungen, Genussscheine und Inhaberschuldverschreibungen.

Die Geschäfte am grauen Kapitalmarkt werden in der Regel direkt zwischen Unternehmen und Privathaushalten abgewickelt, also ohne Beteiligung von Geldinstituten oder der staatlichen Regulierung, so dass dementsprechend ein hohes Risiko besteht, einem unseriösen Anbieter zu begegnen, der ein risikoreiches Kapitalanlageprodukt anbietet, ohne das damit verbundene Risiko ausführlich zu beschreiben.

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei Martin
Hans-Vogel-Str. 16
90765 Fürth

Telefon: 0911/235 86 86
Telefax: 0911/235 86 87
E-Mail: [email protected]