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Es wurde bereits darüber berichtet, dass das LG München I (3. Kammer) der Klage eines Mandanten der Rechtsanwaltskanzlei Martin stattgegeben und festgestellt hat, dass seine Beteiligung an der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SaveInvest KG aufgrund der wirksamen außerordentlichen Kündigung, die von RA Martin erklärt wurde, beendet ist.
Das OLG München hat mit Urteil vom 13.06.2018 die Berufung der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. Opportunity KG gegen das Urteil des LG München vom 21.07.2017 zurückgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen. Der 7. Senat entschied und verkündete das Urteil gleich im Anschluss an die Sitzung vom 13.06.2018 (sog. Stuhlurteil).
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Solche Beteiligungen können vorzeitig außerordentlich gekündigt werden, wenn wichtige Gründe dafür vorliegen, dass die Fortführung des Vertrages für den Anleger unzumutbar ist.
Die Geschäftsführung der Garantiehebelplan´08 GmbH & Co. KG teilte Anfang August 2014 den Anlegern schriftlich mit, dass die Abstimmung über die geplante Liquidation der Gesellschaft gescheitert ist.
EuGH 30.4.2014, C-26/13
BGH 13.5.2014, XI ZR 405/12 u.a.
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