UDI Festzins 14: Auszahlung der Anlegergelder gefährdet !
Angebot der UDI Energie Festzins 14 an die Anleger, auf einen erheblichen Teil Ihrer Rückzahlungsansprüche zu verzichten !
Anleger der UDI Energie Festzins 14 wurden im April von der Fondsgeschäftsführung angeschrieben und darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Rückzahlung der noch nicht getilgten Gelder akut ausfallgefährdet sei, so dass das Risiko akut bestehe, die noch ausstehenden Anlagebeträge zu verlieren. Aus diesem Grund möchte die Fondsgeschäftsführung in den kommenden fünf Jahren eine höhere Teilrückzahlung zu erreichen als es bei einer Insolvenz der Fall wäre. Den Anlegern wird ein Angebot unterbreitet, das bis 21.05.2021 befristet ist. Das Angebot sieht im Wesentlichen einen Verzicht des Anlegers auf 40 % seiner geleisteten Einlagen und einen Verzicht auf alle Zinsen aus dem Nachrangdarlehensvertrag. Ferner muss der Anleger auch auf Verzugszinsen und auf Ansprüche und Rechte im Zusammenhang mit dem Abschluss des Nachrangdarlehensvertrages gegenüber der Emittentin und allen Dritten, insbesondere gegenüber den Vermittlern der Kapitalanlage. Der restliche Anteil (60 %) der verbleibenden Ansprüche des Anlegers gegen die Emittentin auf Rückzahlung der Zeichnungssumme aus dem Nachrangdarlehensvertrag verbleibt beim Anleger, dieser Restanspruch verfällt allerdings mit Ablauf des 30.06.2026 ersatzlos, wenn er bis dahin nicht erfüllt wurde. Als Gegenleistung für den Verzicht auf 40 % der Rückzahlungsansprüche soll der Anleger € 1,00 erhalten. Als Gegenleistung für die Abtretung des Restanspruchs an die Emittentin erhält der Anleger € 750,00.
Es wird empfohlen, vor Unterzeichnung der Vereinbarung Rechtsrat einzuholen, da der massive Schuldenschnitt und der Verzicht auf umfangreiche Ansprüche und Rechte weitreichende Konsequenzen haben.