Ich vertrete aktuell eine Anlegerin der Fondsgesellschaft Premium Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG. Die Beteiligung wurde meiner Mandantin im Jahre 2010 vermittelt. Eine Risikoaufklärung durch den damaligen Vermittler erfolgte nicht. Vielmehr wurde die Geldanlage mit dem Argument der Altersvorsorge verkauft. Der Beteiligungsvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 20 Jahren. Die Beteiligung wurde außerordentlich gekündigt und wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung widerrufen. Meine Mandantin hat die Zahlungen eingestellt und verlangt Auskunft über ihr Auseinandersetzungsguthaben zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus der Gesellschaft.