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Aktuelles von Kanzlei Martin

Arglistige Täuschung des Immobilienkäufers durch den Vermittler über die zu zahlende Vermittlungsprovision und Bankenhaftung

26. Januar 2008

OLG Oldenburg 10.03.2011, 8 U 53/10 u.a.

Grundsätzlich muss eine Bank nicht von sich aus auf eine im Kaufpreis enthaltene versteckte Innenprovision für den Vertrieb hinweisen.

2. RWB PrivateCapital Plussystem GmbH

26. Januar 2008

Ich vertrete Anleger, die sich an der 2. RWB PrivateCapital Plussystem GmbH als atypisch stiller Gesellschafter mit einer Vertragslaufzeit von 21 Jahren beteiligt haben. Vermittelt wurde die Beteiligung durch Anlageberater der Firma Activa Finanz.

Kapitalanlage-Immobilienfonds

26. Januar 2008

BGH vom 27.10.2009, XI ZR 337/08

Empfiehlt der Anlageberater eine Kapitalanlage (hier: Immobilienfonds) auf Grundlage einer optimistischen Entwicklungserwartung, so ist dies keine fehlerhafte Anlageberatung, wenn die diese Erwartung stützenden Tatsachen sorgfältig ermittelt sind und die darauf gestützte Prognose der künftigen Entwicklung aus damaliger Sicht vertretbar ist.

RWB

26. Januar 2008

Private Equity als Erfolgskonzept auch für den Kleinanleger ?

Eine Neubewertung der Chancen und Risiken nach der Finanzkrise.

Aufklärung erfahrener Anleger

26. Januar 2008

OLG Frankfurt - U. v. 08.12.2010, Aktenzeichen: 19 U 22/10

Auch ein sehr erfahrenen Anleger mit eigenem Entscheidungsverhalten, der im Hinblick auf die hohe steuerliche Abschreibung und eine möglichst hohe Rendite auch bereit war, Risiken in Kauf zu nehmen, ist aufzuklären.

Darlehensvertrag und Restschuldversicherung können verbundene Geschäfte i.S.d. § 358 Abs. 3 BGB sein

26. Januar 2008

BGH 15.12.2009, XI ZR 45/09

Ein Verbraucherdarlehensvertrag und ein für diesen abgeschlossener Restschuldversicherungsvertrag können verbundene Geschäfte i.S.d. § 358 Abs. 3 BGB bilden, weil und wenn das Darlehen teilweise der Finanzierung der Restschuldversicherung dient und beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden.

Öffnungszeiten

Wir sind von Mo. - Fr. von 10:00 - 18:00 in unseren Kanzleiräumen in der Hans-Vogel-Str. 16, 90765 Fürth für Sie da.
Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 0911/235 86 86.

Gerne können Sie uns auch vorab per E-Mail Ihr Anliegen schildern.