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Recht bekommen! 0911/2358686

Anlageprodukte

BGH vom 05.11.2009, III ZR 302/08

Anlageberater müssen die Wirtschaftspresse zeitnah auf Veröffentlichungen hinsichtlich der von ihnen vertriebenen Anlageprodukte durchsehen.

Der Bundesgerichtshof hat erneut seine ständige Rechtsprechung bestätigt, wonach ein Anlageberater Schadensersatz wegen einer fehlerhaften Beratung leisten muss, weil er sich nicht aktuelle Informationen über das von ihm vermittelte Anlageobjekt verschafft hat. Der Anlageberater hat vorhandener Veröffentlichungen in der Wirtschaftspresse, insbes. in der Börsenzeitung, der Financial Times Deutschland, dem Handelsblatt und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung auszuwerten. Jedenfalls die Lektüre des Handelsblatts ist für jeden Anlageberater unverzichtbar. Denn das Handelsblatt bietet als werktäglich erscheinende Zeitung mit spezieller Ausrichtung auf Wirtschaftsfragen und breitem Informationsspektrum in ganz besonderem Maße die Gewähr, aktuell über wichtige Nachrichten informiert zu werden. Das sei dem Anlageberater durchaus zumutbar, denn er müsse die jeweilige Fachpresse nicht vollständig lesen, sondern diese lediglich auf für seine Produkte relevante Artikel durchsehen.

Der Volltext ist auf der Homepage des BGH zu lesen.

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