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TK City Properties GmbH zum Schadenersatz und Rückabwicklung verurteilt

Urteil vom 12.04.2011  -  3 O 252/10

TK City Properties GmbH ist vom Landgericht Berlin am 12.04.2011 zur Rückabwicklung eines Kaufvertrages über eine Wohnung in der Lankwitzer Str. 5 in Berlin verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sah es als erwiesen an, dass die von der TK City Properties GmbH an unseren Mandanten als "vermietet" angebotene und verkaufte Wohnung in Wirklichkeit zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht vermietet war. Dadurch hat nach Überzeugung des Gerichts die TK City Properties GmbH ihre vorvertragliche Pflicht verletzt, "den jeweils anderen über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck vereiteln können und für den Entschluss zum Abschluss des Vertrages von wesentlicher Bedeutung sind, sofern die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwartet werden kann." Wenn der Verkäufer einer Wohnung zusichert, dass diese vermietet ist und vor Abschluss des Kaufvertrages nicht darüber aufklärt, dass diese nicht vermietet ist, dann ist dieser Umstand "erkennbar von wesentlicher Bedeutung für den Kläger in dem Moment, in dem er den Kauf finanziert und seiner Kalkulation entsprechende Mieteinnahmen zugrunde legt, um den Kauf überhaupt finanzieren zu können. Auch beim Kauf, um Steuern zu sparen, ist es von wesentlicher Bedeutung, ob die Wohnung vermietet ist und entsprechende Mieteinnahmen erzielt werden.

TK City Properties GmbH hat nun unseren Mandanten so zu stellen, "wie er stünde, wenn keine Pflichtverletzung durch die Beklagte erfolgt wäre", so das Landgericht Berlin. Dieser Schadenersatzanspruch umfasst auch die Kosten der Rechtsverfolgung.

Die Entscheidung ist rechtskräftig.

pdftk-city-urteil.pdf

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