CSA Beteiligungsfonds 4 AG & Co. KG
Unser Mandant hat sich an der zur Frankonia Gruppe gehörenden CSA Beteiligungsfonds 4 AG & Co. KG als mittelbarer Kommanditist beteiligt. Die Verträge sehen für eine Rateneinlage (die vertraglich vereinbarte Gesamteinlage ist in monatlichen Raten zu erbringen) eine Vertragslaufzeit von 10 Jahren vor. Wir werfen der CSA Beteiligungsfonds 4 AG & Co. KG eine Aufklärungspflichtverletzung bei Vertragsschluss vor, da unser Mandant nicht über die mit dieser Kapitalanlageform verbundenen Risiken informiert wurde. Ferner wurde unser Mandant vor Vertragsabschluss nicht über die sog. versteckten, also weder im Prospekt noch im Beratungsgespräch angegebenen Provisionszahlungen, die im Falle des Vertragsabschlusses an den Vermittler/Berater fließen (Kick-Back-Zahlungen).
Für weitere Informationen steht Ihnen Rechtsanwalt Martin gerne zur Verfügung.