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HCI Schiffsfonds

HCI 1100 TEU Schiffsfonds I UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

Anleger der Schiffsfondsgesellschaft HCI 1100 TEU Schiffsfonds I UG & Co. KG erhielten in den letzten Tagen ein Schreiben vom 12.09.2014 verbunden mit der Aufforderung, die erhaltenen Auschüttungen freiwillig zurück an die Fondsgesellschaft zurück zu zahlen. Grund dafür ist die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens am 08.08.2014 beim Amtsgericht Aurich. Die Restrukturierung der Frisian-Schiffe und die bislang geführten Bankgespräche sind gescheitert. Die offene Haftung des HCI 1100 TEU Schiffsfonds I UG & Co. KG gemäß § 172 Abs. 4 HGB kann nicht aus der Dachfondsliquidität erbracht werden. Aus diesem Grund werden nun die Anleger gebeten, die erhaltenen Ausschüttungen wiederanzulegen, um die Handlungsfähigkeit des Dachfonds zu sichern. Wir vertreten Anleger der insolventen Fondsgesellschaft.

Grundsätzlich werden Ausschüttungen, die von der Gesellschaft nicht mit echten Gewinnen erwirtschaftet werden (sondern z. B. mit Bankdarlehen), als Kapitalentnahme aus den bereits geleisteten Einlagen gesehen. Diese müssen dann aber an die Fondsgesellschaft zurück gezahlt werden, wenn dies für die Befriedigung der vorrangigen Gläubiger notwendig ist (§ 172 Abs. 4 HGB).

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Rückforderungen durch die eigene Gesellschaft Einhalt geboten und in zwei neueren Entscheidungen (Urteil vom 12.03.2013 – II ZR 73/11 und II ZR 74/11) festgestellt, dass die eigene Gesellschaft ihre eigenen Anleger nur dann auf Rückzahlung der Ausschüttungen verklagen darf, wenn es entsprechende Rückzahlungsregelungen im Gesellschaftsvertrag gibt.

Ein weiterer Grund, die Ausschüttungen nicht zurückzahlen zu müssen, ist die Verjährung des Anspruchs. Grundsätzlich können Rückzahlungsansprüche gegen Anleger nur innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden, beginnend mit Entstehung des Anspruchs, also mit Auszahlung. Selbst wenn man die Auffassung vertritt, dass die dreijährige Verjährungsfrist erst mit Kenntnis zu laufen beginnen würde, so hatte die Fondsgesellschaft bereits 2010 Kenntnis von der Rückzahlungsoption durch die Anleger, da bereits 2010 über Restrukturierungsmaßnahmen ernsthaft nachgedacht wurde.

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