Skip to main content

Recht bekommen! 0911/2358686

Targobank - Bearbeitungsgebühren

Targobank – Bearbeitungsgebühren

Mit Urteil vom 13.03.2014 (XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Bestimmung über Bearbeitungsentgelte in einem Darlehensvertrag zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher unwirksam und daher an den Verbraucher zurück zu erstatten sind. Der BGH (aaO) hat festgestellt, dass die verwendende Bank anfallende Kosten für die Kreditbearbeitung und –auszahlung nach dem gesetzlichen Leitbild des § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB durch den laufzeitabhängig bemessenen Zins zu decken hat, daneben aber kein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt verlangen kann (vgl. auch Senatsurteile vom 07.05.1991 – XI ZR 244/90 und vom 30.11.1993 – XI ZR 80/93).

Mit zwei Urteilen vom 28.10.2014 (XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14) hat der Bundesgerichtshof über die Frage des Verjährungsbeginns für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam formularmäßig vereinbarten Darlehensbearbeitungsentgelten entschieden, dass die kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist nach § 195 BGB i. V. m. § 199 Abs. 1 BGB für früher entstandene Rückforderungsansprüche erst mit dem Schluss des Jahres 2011 zu laufen begannen, weil Darlehensnehmern die Erhebung einer entsprechenden Rückforderungsklage nicht vor dem Jahre 2011 zumutbar war. Angesichts des Umstands, dass Bearbeitungsentgelte in „banküblicher Höhe“ von zuletzt bis zu 2 % von der älteren Rechtsprechung des BGH gebilligt worden waren, war Darlehensnehmern vorliegend die Erhebung einer Rückforderungsklage erst zumutbar, nachdem sich im Laufe des Jahres 2011 eine gefestigte oberlandesgerichtliche Rechtsprechung herausgebildet hatte, die Bearbeitungsentgelte in Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Abschluss von Verbraucherdarlehensverträgen missbilligte. Seither musste ein rechtskundiger Dritter billerweise damit rechnen, dass Banken die erfolgreiche Berufung auf die ältere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs künftig versagt werden würde.

Für die Mandanten der Kanzlei wurde von der Targobank die Erstattung der ohne Rechtsgrund bezahlten Bearbeitungsgebühren verlangt.

Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen

Bitte geben Sie einen Namen ein.
Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte geben Sie eine Telefonnummer für Rückfragen ein.
Bitte beschreiben sie ihr Anliegen.
Bitte stimmen Sie der Verarbeitung zu.
Bitte Captcha bestätigen.