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Opalenburg - Klage der Opalenburg wird abgewiesen

Opalenburg – Klagenn gegen Anleger werden abgewiesen

Nachdem wir in der Vergangenheit berichtet haben, dass die Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG und die Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG gegen Anleger geklagt haben, die ihre Beteiligungsverträge gekündigt und die Zahlungen an die Fondsgesellschaft eingestellt haben, haben jetzt das Amtsgericht Fürstenfeldbruck und das Amtsgericht Wolfratshausen die Klage gegen Mandanten der Kanzlei Martin abgewiesen. Ein Urteil ist bereits rechtskräftig. Dabei sehen die Gerichte eine Beratung des Anlegers aufgrund fehlerhafter Kapitalmarktinformationen, die eine außerordentliche Kündigung begründet. Ist die außerordentliche Kündigung begründet, so hat selbstverständlich die Fondsgesellschaft keinen Zahlungsanspruch mehr, so dass die Klage unbegründet und abzuweisen ist. Die Fondsgesellschaft muss dann eine sog. Auseinandersetzungsbilanz ermitteln und ein eventuelles Auseinandersetzungsguthaben an den Anleger auszahlen.

Sollten auch Sie daher von Opalenburg eine Klage erhalten, so zahlen Sie nicht ungeprüft, sondern lassen die Unterlagen von einem Rechtsanwalt prüfen ! Hier gibt es eventuell die Möglichkeit, sich erfolgreich gegen die Klage zu verteidigen.

Rechtsanwalt Martin vertritt seit mehr als drei Jahren eine Vielzahl von Anlegern der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG, Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG und Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. Opportunity KG und steht Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

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