Opalenburg - Klage wird vom AG München abgewiesen
Eine weitere Niederlage der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG vor dem Amtsgericht München. Die Klage der Fondsgesellschaft gegen eine Mandantin der Kanzlei Martin auf Zahlung von monatlichen Raten aus dem Beteiligungsvertrag wurde abgewiesen; damit ist es schon das vierte Urteil in Folge, mit dem eine Klage der Opalenburg-Fondsgesellschaft abgewiesen wird. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Auch hier ging es wieder einmal um fehlerhafte Kapitalmarktinformationen, die Grundlage für die Anlageentscheidung der Anlegerin waren. Dadurch ist die Anlegerin berechtigt, den Beteiligungsvertrag mit der Fondsgesellschaft außerordentlich zu kündigen, was diese bereits außergerichtlich mit Hilfe des Rechtsanwalts Martin getan hat.