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Opalenburg Opportunity KG zahlt nicht
An der Opalenburg Opportunity KG haben Sie ausschließlich Anleger mit einer Einmalzahlung beteiligt. Die Verträge haben eine Laufzeit von 5 Jahren. Ein Mandant der Kanzlei hat die Beteiligung ordentlich zum 31.12.2015 gekündigt; die Kündigung wurde bestätigt. Ausweislich des § 28 Ziff. 6 des Gesellschaftsvertrages ist das ermittelte Auseinandersetzungsguthaben sechs Monate nach Ende des Geschäftsjahres, in dem der Gesellschafter oder Treugeber ausscheidet, fällig und ist bis zu diesem Zeitpunkt unverzinslich. Das Auseinandersetzungsguthaben war somit bis spätestens 30.06.2016 an unseren Mandanten auszuzahlen, was aber bislang nicht geschehen ist. Seit dem 01.07.2016 ist das Auseinandersetzungsguthaben mit 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Auf die Aufforderung unserer Kanzlei an die Opalenburg Opportunity KG, das Auseinandersetzungsguthaben zu ermitteln und auszuzahlen, reagierte die Fondsgesellschaft nicht. Es wird nun Klage erhoben. Über die weiteren Entwicklungen werden wir berichten.
Wir sind von Mo. - Fr. von 10:00 - 18:00 in unseren Kanzleiräumen in der Hans-Vogel-Str. 16, 90765 Fürth für Sie da.
Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 0911/235 86 86.
Gerne können Sie uns auch vorab per E-Mail Ihr Anliegen schildern.