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Ein weiterer Sieg des RA Martin gegen Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG
Das Amtsgericht München weist mit Urteil vom 21.12.2016 die Klage von Opalenburg gegen einen Mandanten vollumfänglich ab. Auch hier entschied das Gericht, dass die außerordentliche Kündigung des Anlegers begründet und somit wirksam ist; die mit der Kündigung einhergehende Zahlungseinstellung war somit gerechtfertigt, der Anleger muss keine weitere Zahlungen an Opalenburg leisten.
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