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Opalenburg - Berufung wird zurückgewiesen

Die Berufung der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG gegen das Urteil des AG Wolfratshausen wird zurückgewiesen !

Rechtsanwalt Martin hat in der Vergangenheit darüber berichtet, dass das Amtsgericht Wolfratshausen die Klage der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG auf Zahlung der monatlichen Beiträge/Einlagen gegen einen Mandanten abgewiesen hat. Die seitens der Fondsgesellschaft eingelegte Berufung wurde nun mit Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen, eine Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, da der Wert der Beschwer nicht den Betrag von € 20.000,00 übersteigt. Damit ist das Urteil des AG Wolfratshausen rechtskräftig. Der Mandant ist damit aus der Fondsgesellschaft ausgeschieden und muss keine weiteren monatlichen Zahlungen an die Fondsgesellschaft leisten. Er hat nun einen Anspruch gegen die Fondsgesellschaft auf Berechnung und Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens.

Das AG Wolfratshausen hatte entschieden, dass die seitens der Kanzlei Martin für den Anleger erklärte außerordentliche Kündigung wirksam ist, da der Anleger durch das Vorenthalten zwingend notwendiger Kapitalmarktinformationen arglistig getäuscht wurde. Die hiergegen eingelegte Berufung hat nach einstimmiger Auffassung der Kammer des LG München II keine Aussicht auf Erfolg, weswegen die Berufung nun zurückgewiesen wurde.

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