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Amtsgericht München weist erneut Klage der Opalenburg gegen eine Mandantin der Anwaltskanzlei Martin ab.
Das ist nun die vierte Klageabweisung in Folge durch das Amtsgericht München. Aufgrund des geringen Streitwertes ist die Berufung gegen das Urteil nicht zulässig, so dass das Urteil rechtskräftig ist.
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