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Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. 2. SafeInvest KG unterliegt vor dem LG München I.
Die 35. Kammer des Landgerichts München I stellt in der Entscheidung vom 21.08.2017 fest, dass die Beteligung einer Anlegerin an der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG aufgrund der wirksamen Kündigung, die außergerichtlich von RA Martin erklärt wurde, beendet ist. Das Gericht ist der Auffassung, dass der Anlegerin wichtige Kapitalmarktinformationen bei bzw. vor Vertragsabschluss vorenthalten worden sind. Damit schließt sich die 35. Kammer des LG München I der Rechtsauffassung der 34 Kammer des LG München I und des LG München II an.
Die Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG wurde ferner verurteilt, die Auseinandersetzungsbilanz der Anlegerin zu ermitteln und darüber Auskunft zu geben.
Für nähere Informationen steht Ihnen RA Martin zur Verfügung.
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