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V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG: Ausstiegsmöglichkeiten

Ich vertrete die rechtlichen Interessen einer Anlegerin aus der V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG. Aufgrund einer Aufklärungspflichtverletzung durch die damalige Beraterin, die zum Abschluss des Beteiligungsvertrages führte, wurde nun der Vertrag mit der V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG außerordentlich gekündigt. Ferner wird die Auffassung vertreten, dass die Laufzeit des Vertrages von 28 Jahren eine unzulässige Kündigungsbeschränkung i. S. d. § 723 BGB darstellt, was ebenfalls die sofortige ordentliche Kündigung zur Folge hat. Schließlich ist nach diesseitiger Auffassung die Widerrufsbelehrung in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft, so dass für die Mandantin der Kanzlei auch der Widerruf der auf den Abschluss des Vertrages gerichteten Willenserkärung ausgeübt wurde. Die Zahlungen an die Fondsgesellschaft wurden somit sofort eingestellt. Die Fondsgesellschaft wurde aufgefordert, die Auseinandersetzungsbilanz zum Stichtag der Kündigung zu berechnen, mitzuzteilen und das Auseinandersetzungsguthaben auszuzahlen.

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Die Unterlagen der V+GmbH & Co. Fonds 3 KG können Sie mir einfach per Mail zukommen lassen, so dass diese umgehend und kostenfrei überprüft werden können. Die Ersteinschätzung erfolgt kostenfrei. 

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