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Klauseln zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung

OLG Oldenburg 4.7.2014, 6 U 236/13

Klauseln zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung gegenüber Verbrauchern können gegen das Bereicherungsverbot verstoßen

Verwenden Kreditinstitute in Darlehensverträgen Klauseln zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung gegenüber Verbrauchern, die vorsehen, dass im Fall der vorzeitigen Rückzahlung eines Darlehens Sondertilgungsrechte bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unberücksichtigt bleiben, kann ein Verstoß gegen das schadensersatzrechtlich anerkannte sog. Bereicherungsverbot vorliegen. Danach darf der Anspruchsberechtigte keinen (finanziellen) Vorteil ziehen, d.h. er darf nicht mehr erlangen, als er bei ordnungsgemäßer Vertragsbeendigung bekommen hätte.

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