Deltoton GmbH, (ehemals Frankonia Sachwert AG)
Unsere Mandanten haben sich mit einer Einmaleinlage und einer Rateneinlage an der Deltoton GmbH (ehemals Frankonia Sachwert AG) als atypisch stille Gesellschafter beteiligt. Ihnen wurde im Rahmen der Beratung eine Kapitalisierung der Einmaleinlage i. H. v. ca. 100 % und eine Kapitalisierung der Rateneinlage i. H. v. ca. 300 % versprochen. Auf Risiken wurden sie nicht hingewiesen. Mittlerweile haben wir den Beteiligungsvertrag außerordentlich gekündigt. Der atypisch stille Gesellschafter muss sich – anders als z. B. der Kommanditist – nicht auf das sog. Auseinandersetzungsguthaben verweisen lassen, da die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft keine Anwendung finden. Er hat also – sofern er nachweislich falsch beraten wurde – einen Anspruch gegen die Gesellschaft auf Erstattung aller geleisteten Einlagen.