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Eine Mandantin der Rechtsanwaltskanzlei Martin hat den Rechtsstreit gegen die Opalenburg Vemögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG nun vor dem Landgericht München in der I. Instanz gewonnen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Auf die Klage der Anlegerin hat das LG München festgestellt, dass die Beteiligung der Klägerin aufgrund der von Rechtsanwalt Martin außergerichtlich erklärten - und eben wirksamen - Kündigung beendet ist. Die Klägerin muss daher seit der Kündigung keine weiteren Zahlungen (monatliche Raten) an die Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SaveInvest KG leisten. Ferner wurde die Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG verurteilt, eine Auseinandersetzungsbilanz zum Stichtag der Kündigung für die Klägerin zu erstellen und dieser die außergerichtlich entstandenen Kosten zu erstatten.
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