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Opalenburg 1. KG erneut vom LG München I verurteilt

Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG unterliegt erneut vor dem LG München I

Die 35. Kammer des Landgerichts München I stellt in der Entscheidung vom 21.08.2017 fest, dass die Beteligung einer Anlegerin an der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG aufgrund der wirksamen Kündigung, die außergerichtlich von RA Martin erklärt wurde, beendet ist. Das Gericht ist der Auffassung, dass der Anlegerin wichtige Kapitalmarktinformationen bei bzw. vor Vertragsabschluss vorenthalten worden sind. Damit schließt sich die 35. Kammer des LG München I der Rechtsauffassung der 34 Kammer des LG München I und des LG München II an.

Ferner wurde die Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG verurteilt, die Auseinandersetzungsbilanz der Anlegerin zu berechnen und darüber Auskunft zu erteilen.

Für nähere Informationen steht Ihnen  RA Martin zur Verfügung.

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