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Opalenburg SafeInvest vom LG Bochum verurteilt

LG Bochum verurteilt die Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG zur Berechnung der Auseinandersetzungsbilanz. Dem ging eine Klage der Fondsgesellschaft gegen eine Mandantin der Anwaltskanzlei Martin auf Zahlung der monatlichen Raten voraus, da diese aufgrund der außerordentlichen Kündigung des Beteiligungsvertrages durch RA Martin eingestellt wurden. In dem Verfahren vor der 2. Zivilkammer des LG Bochum erhob sodann die beklagte Anlegerin Widerklage auf Feststellung der Beendigung der Beteiligung, Berechnung und Mitteilung der Auseinandersetzungsbilanz und Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens. Das Gericht stellte nun mit Urteil vom 25.08.2017 fest, dass die außerordentliche Kündigung wirksam ist, so dass der Beteiligungsvertrag dadurch beendet ist. Die Anlegerin muss daher keine weiteren Zahlungen an Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG mehr leisten und hat einen Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens. Ferner hat Opalenburg auch die außergerichtlich entstandenen Kosten der Anlegerin zu erstatten. Das Urteil ist rechtskräftig.

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