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In über 30 Klageverfahren der Kanzlei konnten bislang Anleger der drei Opalenburg-Fonds gegen Opalenburg vor dem LG München I obsiegen. Sämtliche Urteile wurden von dem Oberlandesgericht München bestätigt. Nachdem hiergegen seitens Opalenburg die Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingereicht wurde und der BGH erstmals im Dezember 2019 die erste Beschwerde zurückwies, nahm anschließend Opalenburg fast alle beim BGH anhängigen Beschwerden zurück, so dass nun die Urteile des LG München I rechtskräftig sind und meine Mandanten (bzw. deren Rechtsschutzversicherung) die verauslagten Kosten erstattet bekamen.
Weitere Verfahren laufen derzeit noch beim Landgericht München I.
Die Komplementärin der Fondsgesellschaft (Opalenburg Vermögensverwaltung AG) hat mittlerweile ihren Geschäftssitz nach Berlin in die Schönholzer Straße 3 verlegt.
Wir sind von Mo. - Fr. von 10:00 - 18:00 in unseren Kanzleiräumen in der Hans-Vogel-Str. 16, 90765 Fürth für Sie da.
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