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Recht bekommen! 0911/2358686

Falle 12 (Verkaufsprospekte)

Hat Ihnen der Vermittler die Prospektangaben, insbesondere die Vertragskonstruktion, etwaige personelle und wirtschaftliche Verflechtungen auf der Anbieterseite, Chancen und Risiken eingehend erläutert ? Hat er Ihnen überhaupt vor Vertragsabschluss den Verkaufsprospekt und die Vertragsunterlagen übergeben und Ihnen ausreichend Zeit gegeben, sich mit diesen auseinanderzusetzen ? Sofern Sie einen Fondsprospekt erhalten haben, sollten Sie diesen von einem Anwalt rechtlich prüfen lassen. Prospekthaftung setzt grundsätzlich voraus, dass die im Prospekt für die Beurteilung der Vermögensanlage wesentlichen Angaben unrichtig oder unvollständig sind. Typische Prospektfehler sind:

  • Verstoß gegen zwingendes Bilanzrecht oder gegen das Aktualitätsangebot
  • Täuschung über den Charakter und den Gegenstand einer Immobilienanlage (z. B. Untervermietung einer Immobilie, unrichtige Mietgarantie)
  • Unzutreffende Prognosen und Werturteile (z. B. falscher Gesamteindruck über die Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage eines Unternehmens durch Beschönigung des Bilanzbildes, falsche Angaben über die Rendite, Wertzuwachs und zukünftige Steuervorteile)
  • Täuschung über die Sicherheit und Rentabilität der Kapitalanlage
  • Unrichtige oder fehlerhafte Angaben über rechtliche Risiken
  • fehlende Angaben über die „weichen Kosten“

Der geschädigte Anleger kann von den Prospektverantwortlichen die Erstattung des von ihm geleisteten Erwerbspreises bis zur maximalen Höhe des Erstausgabepreises nebst Transaktionskosten, ggf. entstandene Maklercourtage, ggf. entgangene Gewinne nebst entgangene Steuervorteile erstattet verlangen Zug um Zug gegen Rückgabe des erworbenen Anlageproduktes. Darüber hinaus kann die bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung Anwendung finden, z. B. bei Anlageprodukten, die nicht reguliert sind (Grauer Kapitalmarkt). Hier kann der Anleger alternativ auch am Vertrag festhalten und ist so zu stellen, als hätte er bei Kenntnis der wahren Sachlage den Preis gezahlt, den der Markt unter Berücksichtigung der wahren Sachlage zu zahlen bereit gewesen wäre (Differenzbetrag zwischen hypothetischem Preis und dem vereinbarten Preis).

Öffnungszeiten

Wir sind von Mo. - Fr. von 10:00 - 18:00 in unseren Kanzleiräumen in der Hans-Vogel-Str. 16, 90765 Fürth für Sie da.
Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 0911/235 86 86.

Gerne können Sie uns auch vorab per E-Mail Ihr Anliegen schildern.