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Recht bekommen! 0911/2358686

Falle 2 (Zeitdruck)

Berater/Vermittler versuchen, mit Ihnen so schnell wie möglich zum Notar zu gehen. Schließen Sie keinen Vertrag unter Zeitdruck ! Gem. § 17 Abs. 2 a BeurkG sollten Sie die Vertragsunterlagen mindestens zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin zur Verfügung bekommen haben. Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist, dass der Käufer vor übereilten Handlungen geschützt wird; er soll Zeit haben, die Vertragsunterlagen in Ruhe, ggf. durch einen Rechtsanwalt und/oder Steuerberater prüfen zu lassen. Verzichten Sie nicht auf die Einhaltung der zweiwöchigen Frist !

Öffnungszeiten

Wir sind von Mo. - Fr. von 10:00 - 18:00 in unseren Kanzleiräumen in der Hans-Vogel-Str. 16, 90765 Fürth für Sie da.
Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 0911/235 86 86.

Gerne können Sie uns auch vorab per E-Mail Ihr Anliegen schildern.