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Recht bekommen! 0911/2358686

Falle 6 (Mitternachtsnotare)

Nach einem mehrstündigen Beratungs- und Verkaufsgespräch sagt der Vermittler, dass man nun die Wohnung notariell „reservieren“ müsse, weil sonst ein anderer Interessent „zuschlage“; ein dem Vermittler vertrauter Notar habe unmittelbar nach der Beratung noch einen letzten Termin nach 20 Uhr frei. Mitternachtsnotare heißen die Notare deswegen, weil sie den Strukturvertrieben bei Tag und Nacht zur Verfügung stehen. Die beteiligten Notare haben einen zu engen Kontakt zu den Bauträgerfirmen, den Vermittlern und den Verkäufern und dies ist nicht mit dem unparteiisch zu führenden Amt eines Notars zu vereinbaren. Die wichtigsten Pflichten des Notars:

  • unparteiischer Betreuer der Beteiligten
  • Belehrungspflicht
  • Hinweispflicht
  • Beurkundungspflicht
  • Durchführung und Überwachung der Verträge

Beachten Sie jedoch, dass der Notar gerade nicht verpflichtet ist, zu prüfen, ob eine Immobilie als Kapitalanlage für den Anleger geeignet ist. Er führt auch keine steuerrechtliche oder verkehrswerttechnische Prüfung der Immobilie durch. Verlassen Sie sich nicht auf die Richtigkeit der Aussagen des Vermittlers, nur weil der Wohnungskaufvertrag notariell beurkundet wird ! Lassen Sie den Vertrag vor Beurkundung durch einen Rechtsanwalt und/oder Steuerberater überprüfen.

Öffnungszeiten

Wir sind von Mo. - Fr. von 10:00 - 18:00 in unseren Kanzleiräumen in der Hans-Vogel-Str. 16, 90765 Fürth für Sie da.
Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 0911/235 86 86.

Gerne können Sie uns auch vorab per E-Mail Ihr Anliegen schildern.