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Recht bekommen! 0911/2358686

Falle 8 (Besichtigung)

Sie wollen die zu erwerbende Wohnung besichtigen, doch der Vermittler sagt Ihnen, dass dies gerade nicht möglich sei, weil z. B. ein Termin mit dem Mieter nicht vereinbart werden konnte. Dadurch soll Ihnen der tatsächliche Zustand der Wohnung verheimlicht werden. Oft befinden sich Wohnungen in einem desolaten Zustand und sind nicht einmal vermietet. Das liegt auch an der schlechten Wohnlage. Sie sollten daher darauf bestehen, die Wohnung vor Erwerb besichtigt zu haben.

Öffnungszeiten

Wir sind von Mo. - Fr. von 10:00 - 18:00 in unseren Kanzleiräumen in der Hans-Vogel-Str. 16, 90765 Fürth für Sie da.
Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 0911/235 86 86.

Gerne können Sie uns auch vorab per E-Mail Ihr Anliegen schildern.